Seite 1 von 1

Blutungen und abgetrennte Körperteile

Verfasst: Montag 13. Februar 2006, 16:32
von Morgan
Ich beziehe mich auf das Regelwerk, welches am 12.02.2006 auf der Seite www.Lemantis.de runtergeladen wurde.
7.7. Zerstörte Körperteile Seite 61
Erhält ein Körperteil mit einem Schlag mehr Schadenspunkte als an Körperkraft (=Lebenskraft von Armen und Beinen) vorhanden ist, gilt er als gebrochen, bei Hiebwaffen mit einer scharfen Schneide ist er möglicherweise sogar abgetrennt.
Darüber entscheidet eine Schicksalsprobe auf die Kondition.
und
7.9. Blutungen Seite 61 / 62
Wenn mit einer scharfen Waffe eine Wunde verursacht, die größer ist als der Körperkraftwert, ist eine blutende Wunde geschlagen worden. Dann muss in jeder Kampfrunde (ca. 5 Sekunden) eine Schicksalsprobe auf den normalen Konditionswert abgelegt werden. Misslingt die Probe, verliert der Betroffene einen Punkt seiner Lebenskraft. Die Wunde blutet bis sie behandelt wird, oder der Betroffene stirbt.
Wenn der Arm ab ist Blutet es doch eh oder?
Der Text ist zwar verständlich, aber die Frage ist einfach, ob man nicht die beiden Texte nur in einen einzigen Text verfasst.

Verfasst: Mittwoch 22. Februar 2006, 15:21
von Luano
Wenn die Schicksalsprobe auf die Kondition gelingt, ist der Arm nicht abgetrennt oder gebrochen. Er blutet aber dennoch beständig. Somit ist die eine Regel nicht zwingend von der anderen abhängig.

Ob man das Ganze an einer Stelle beschreiben könnte?
Das wäre unglücklich. Wenn jemand nach dem Stichwort "blutende Wunden" sucht, schaut er nicht unter "zerstörte Körperteile" nach, und findet die Regelung nicht. Umgekehrt genauso.
Niemand hasst Redundanzen mehr als EDV-ler, aber manchmal sind sie sinnvoll.