Hätte ich da einige Fragen, die mir nach Benutzen des Zaubers "Gestaltwandlung" (Runenpfad des Lebens, 42. Zauber) aufgefallen respektive eingefallen sind:
- Wenn ich mich mit Gestaltwandlung in ein anderes, natürliches Lebewesen verwandle, muss ich dies kennen? (Es steht nicht näher erläutert, ob dieses Lebewesen mir als Magier bekannt sein muss – auch wenn dies als logisch erscheint)
- Falls ja, kann er sich (nur) in ein spezifisches ihm bekanntes Lebewesen verwandeln (das heißt, er könne sich auch in einen anderen Menschen oder in ein identisches Abbild von dem Tier, das er bereits einmal gesehen hat, verwandeln)? Oder muss er nur durch Erfahrung (bspw. durch Tierkunde) wissen, wie ein Exemplar aussieht?
- Welche Bedingung muss sonst erfüllt sein, damit sichergestellt ist, dass sich der Magier in das natürliche Lebewesen verwandeln kann, das er will?
- Falls nein oder auch allgemein, kann er sich nur in ein durchschnittliches Exemplar verwandeln? Oder wäre es ihm auch möglich, die Farben seines Aussehens nach Wunsch zu verändern?
- Falls ja, kann er sich (nur) in ein spezifisches ihm bekanntes Lebewesen verwandeln (das heißt, er könne sich auch in einen anderen Menschen oder in ein identisches Abbild von dem Tier, das er bereits einmal gesehen hat, verwandeln)? Oder muss er nur durch Erfahrung (bspw. durch Tierkunde) wissen, wie ein Exemplar aussieht?
- Weiterhin ist die Frage, welche Eigenschaften dem neuen Lebewesen entsprechen?
Sind es nur die körperlichen (optional auch die sonstigen) Eigenschaften?- Wenn nein, und es alle Eigenschaften sind (insbesondere auch die geistigen), welche übernommen werden, behalte ich als Magier meinen Geist in diesem Lebewesen?
- Kann ich es nach meinem Willen steuern?
- Woher soll dieses andere Lebewesen wissen, wann ich den Zauber beenden möchte?
- Falls ja, und ich meine geistigen Eigenschaften in diesem "neuen" Körper behalte, kann ich dann auch in diesem Körper zaubern (ggf. mit Mali)?
- Wenn ich meine geistigen Eigenschaften behalten sollte, was passiert, sobald ich für immer im Körper "feststecke" (aufgrund der misslungenen Resistenzproben)?
- Wird dieser Fall so behandelt, als sei es mein "ursprünglicher" Körper (was bedeutet, dass Regelungen wie nur innerhalb einer Eigenschaftsgruppe (körperlich oder geistig) ein Grundwert von 13 oder höher erlaubt ist, in Kraft tritt) oder wie schaut dies aus?
- Nachdem sich die Eigenschaften verändert haben, wie verändern sich die Fertigkeiten oder welche besitzt der Magier nach seiner Verwandlung?
- Alle, die er bisher auch besaß? Plus die, die dem neuen Lebewesen zugeschrieben werden?
- Oder nur jene, welche der Verwandlung zugeschrieben werden können?
- Wenn nein, und es alle Eigenschaften sind (insbesondere auch die geistigen), welche übernommen werden, behalte ich als Magier meinen Geist in diesem Lebewesen?