Ausweichenprobe bei Schaden am Bein

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Ottfried
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Ausweichenprobe bei Schaden am Bein

Beitrag von Ottfried »

Hallo nochmal,

hier noch eine zweite Konkretisierung die in den Regeln noch nicht klar beschrieben ist:

Sollte ein Kämpfer einen Schaden am Bein haben, so werden alle Ausweichenproben (offensives und defensives Ausweichen) in Übereinstimmung mit den Regeln bei Schaden an den Armen, um den abgerundeten halben Schadenswert am Bein erschwert (i.e. bei 3 Schaden um 1 und bei 4 Schaden um 2). Auf der anderen Seite wird das offensive und defensive Ausweichen um den gleichen Wert erleichtert, sollte der Gegner einen Schaden am Bein haben.

Stimmt ihr mit dieser Auslegung überein ?
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Gesior
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Re: Ausweichenprobe bei Schaden am Bein

Beitrag von Gesior »

Ich stimme damit überein.

in 5.9 "Ausweichen" ist das ja schon so beschrieben. Es ist in 5.9.1 "Defensives Ausweichen" und 5.9.2 "Offensives Ausweichen" nur nicht nochmal wiederholt.
Und ganz allgemein denke ich, dass das Ausweichen vor einem "Fußkranken" (der am Bein verletzt ist) auch in gleicher Weise erleichtert werden sollte. Das sollte reingeschrieben werden, da das sich nicht zwingend herleiten lässt. Oder ist das etwa absichtlich nicht reingeschrieben?

Aber wir sollten den Regelmeister dazu hören.
Seien Sonne, Wind und Wasser sanft um Euch und die Götter Euch wohlgesonnen!
GESIOR PALARE MIRRO
scolastcus artum arcanum. dominus mysteriorum. magister magicum.

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