Kampfhandlung: Gegner Umwerfen

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Korgrim
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Kampfhandlung: Gegner Umwerfen

Beitrag von Korgrim »

Regeldiskussion darüber was gewürfelt wird, um einen Gegner in einem Kampf umzuwerfen.

Es ist zwar etwas ungehobelt, aber ich werde jetzt nicht den ersten Regelvorschlag machen... Mir fiel nur gerade spontan ein, dass wir dies besprechen wollten, und ich wollte den Thread wenigstens eröffnen, bevor es in Vergessenheit gerät.
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Ottfried
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Re: Kampfhandlung: Gegner Umwerfen

Beitrag von Ottfried »

Ganz einfach :-)

Man entscheidet sich, den Gegner umwerfen zu wollen. Hierzu muss man zunächst eine normale Kampfrunde gegen den Gegner würfeln, wobei man selbst nur Waffenlosen Kampf einsetzen kann (inklusive Fußkampf falls man ihn beherrscht). In dieser ersten Runde kann man dem Gegner noch keinen Schaden zufügen, aber natürlich bei verlorener Kampfrunde Schaden einstecken, wobei wie sonst auch bei Waffenlosen Kampf gilt:
- Kampfrunde verloren führt immer zu Schaden
- Kampfrunde gewonnen aber mit weniger als 3 Differenz bedeutet keine Auswirkungen
- Kampfrunde mit mehr als 3 gewonnen

In dem letzten Fall tritt dann erst die Sonderregelung fürs Umwerfen in Kraft (alles vorher ist Standard).
Hierfür würde ich vorschlagen. Dass die Parteien eine einfache Probe auf Ihre Körperkraft machen und die Differenz vergleichen (man könnte auch noch die Differenz aus dem erfolgreichen Kampfwurf hinzuzählen, was zwar Sinn macht, aber die Sache auch kompliziert).
Wenn man auch bei diesem zweiten Wurf eine Differenz von mehr als 3 erzielt, hat man den Gegner umgeworfen, aber bis jetzt noch keine Verletzungen zugefügt (es sei denn man hat ihn dabei eine Klippe heruntergeschmissen :funky: )
Baldaro
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Re: Kampfhandlung: Gegner Umwerfen

Beitrag von Baldaro »

Ottfried hat geschrieben:Ganz einfach :-)

Man entscheidet sich, den Gegner umwerfen zu wollen. Hierzu muss man zunächst eine normale Kampfrunde gegen den Gegner würfeln, wobei man selbst nur Waffenlosen Kampf einsetzen kann (inklusive Fußkampf falls man ihn beherrscht). In dieser ersten Runde kann man dem Gegner noch keinen Schaden zufügen, aber natürlich bei verlorener Kampfrunde Schaden einstecken, wobei wie sonst auch bei Waffenlosen Kampf gilt:
- Kampfrunde verloren führt immer zu Schaden
- Kampfrunde gewonnen aber mit weniger als 3 Differenz bedeutet keine Auswirkungen
- Kampfrunde mit mehr als 3 gewonnen

In dem letzten Fall tritt dann erst die Sonderregelung fürs Umwerfen in Kraft (alles vorher ist Standard).
Hierfür würde ich vorschlagen. Dass die Parteien eine einfache Probe auf Ihre Körperkraft machen und die Differenz vergleichen (man könnte auch noch die Differenz aus dem erfolgreichen Kampfwurf hinzuzählen, was zwar Sinn macht, aber die Sache auch kompliziert).
Wenn man auch bei diesem zweiten Wurf eine Differenz von mehr als 3 erzielt, hat man den Gegner umgeworfen, aber bis jetzt noch keine Verletzungen zugefügt (es sei denn man hat ihn dabei eine Klippe heruntergeschmissen :funky: )

Erscheint mir ein ganz brauchbarer ansatz, wobei ich die Probe nicht auf Körperkraft machen würde sondern auf Gewandtheit. Da das ganze eh auf Waffenlosen kampf zielt ist hier die technik entscheident und ob du KK 10 oder 20 hast ist bei der richtigen Technik vollkommen egal, da legt dich auch jemand mit KK 6 auf die Bretter.


Alternativideen:
Anstatt Umwerfen nur bei waffenlosen Kampf zu erlauben, könnte man auch einfach den Einsatz von Fußkampf fordern um die oben genannte Mechanik auszulösen. Die Fußstellung ist da nämlich oft entscheident und ich denke ich kann auch jemanden mit meiner Waffe in der Hand zum Umfallen bringen, oder indem ich jemanden meinen Schild entgegendrücke während ich ein Bein stelle.
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Gesior
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Re: Kampfhandlung: Gegner Umwerfen

Beitrag von Gesior »

Ich finde man kann auch jemanden unter EInsatz des Schildes umwerfen oder wegdrücken, was auch oft das Ziel einer solchen Aktion sein kann.
Das würde aber auch bedeuten, "normale" Waffentechniken zum Umwerfen oder Wegschieben zu verwenden.
Wie wäre es, wenn STATT des Schadens ein Umwerfen/Wegschieben geschieht. Und es muss dem Geschobenen eine Gegenwehr erlaubt sein. Vielleicht Probe gegen KK erschwert um den (nicht zugefügten) Schaden - hier ohne RS abzuziehen.

Ich finde KK besser als GW, weil (1) GW sowieso schon zu viel Gewicht hat und (2) es m.E. doch auch auf Kraft ankommt - ncht nur auf Technik.
Zuletzt geändert von Gesior am Freitag 20. Mai 2016, 16:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kampfhandlung: Gegner Umwerfen

Beitrag von Baldaro »

Gesior hat geschrieben:Ich finde man kann auch jemanden unter EInsatz des Schildes umwerfen oder wegdrücken, was auch oft das Ziel einer solchen Aktion sein kann.
Das würde aber auch bedeuten, "normale" Waffentechniken zum Umwerfen oder wegschoeben zu verwenden.
Wie wäre es, wenn STATT des Schadens ein Umwerfen/Wegschieben geschieht. Und es muss dem Geschobenen eine Gegenwehr erlaubt sein. Vielleict Probe gegen KK erschwert um den (nicht zugefügten) Schaden - hier ohne RS abzuziehen.

Ich finde KK besser als GW, weil (1) GW sowieso schon zu viel Gewicht hat und (2) es m.E. doch auch auf Kraft ankommt - ncht nur auf Technik.
Das GW schon einen hohen Stellenwert hat stimmt wohl, aber ankommen tut es wohl hauptsächlich auf GW. Wenn du hinsichtlich der technik nicht richtig stehst oder dich durch eine gewandte Bewegung nicht rechtzeitig ausbalanzieren kannst ist es egal ob du 6 oder 16 KK hast umfallen tust du trotzdem gleichermaßen. Genau genommen fallen schwere und kräftige gegner sogar leichter, das das braucht hier nicht berücksichtigt werden.
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Re: Kampfhandlung: Gegner Umwerfen

Beitrag von Korgrim »

Ich muss mich Gesior anschließen - Gewandheit ist schon zu wichtig. Außerdem muss man bedenken: Wenn vor der Körperkraft überprüfung eine erfolgreiche kampfhandllung gelingen muss (mit Körperwaffen, Schilden oder vielleicht auch anderen Waffenfertigkeiten - darauf werden wir uns noch einigen), dann ist die Gewandheit schon ein wichtiger Teil der "Kampfhandlung: Umwerfen" gewesen - und zwar als Bezugsattribut der benutzten Waffenfähigkeit.

Ich wäre dafür wenn wir eine Lösung finden, bei der KK mindestens 3/4 der gesamten Erfolgschance ausmacht.
Wir müssen nämlich folgendes bedenken: Ein besonders Gewandter/Kampfgeschickter Charakter kann Leute schon mit einem gezielten Angriff aufs Bein zu Fall bringen.
Wir wollen akut allerdings eine Regelung dafür finden, dass man jemanden mit roher Gewalt umwuppt - eventuell (aber nicht unbedingt!) während man dabei selbst etwas auf die Schnauze kriegt. Einfach umrempeln, eben.
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Re: Kampfhandlung: Gegner Umwerfen

Beitrag von Baldaro »

Von mir aus können wir auch KK nehmen, selbst wenn es weniger Sinn macht. Für die meisten Kämpfer düfte das aber wenig ausmachen. Na gut für Brach vielleicht...
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Re: Kampfhandlung: Gegner Umwerfen

Beitrag von Gesior »

Gut also KK.

Und vorher muss dem "Umwerfer" etwas gelingen, Kampf, KK-Probe oder oder oder.
Oder/und dem "Umzuwerfenden" muss etwas misslingen, Wahrnehmung, KK-Probe oder oder oder.

Ich bevorzuge auch, ein Wegprellen hier mit zu regeln. Das kann taktisch auch reizvoll sein.
Zuletzt geändert von Gesior am Donnerstag 11. August 2016, 19:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kampfhandlung: Gegner Umwerfen

Beitrag von Gesior »

Weiter Idee.
Normal kämpfen (ob alle kampftaktiken zugelassen werden, prüfen wir später), mit Ansage, ob man umwerfen will.
Gewinne ich den Kampf, füge ich keinen Schaden zu, aber meine Umwrfen-KK-Probe wird um den nicht zugefügten Schaden erleichtert. Unterliege ich, verdoppelt sich die Differenz der Kampfwürfe und ich bekomme mehr Schaden.

Wie verfahren wir hier mit der 3 Punkte Regel?
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